UNTERNEHMENSPOLITIK FÜR SICHERHEIT
Im Rahmen der eigenen Tätigkeit und der eigenen Ressourcen verpflichtet sich die Firma Campanella s.r.l., den Grundsatz für Schutz der Arbeitsumgebung mit dem primären Zweck zu gewährleisten, die Sicherheit zu garantieren und die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen, wozu sie die Vorbeugemaßnahmen bevorzugt und in jedem Fall zum Ziel der ständigen Verbesserung tendiert. Dieser Einsatz ist als wesentlicher Bestandteil ihrer Tätigkeit anzusehen.
Unter diesem Gesichtspunkt verpflichtet sich die Firma zu Folgendem:
- zur Einhaltung der für die Sicherheit und Hygiene an den Arbeitsplätzen anwendbaren Gesetzgebung und Abkommen;
- zu bewirken, dass ab der Festsetzungsphase für neue Tätigkeiten oder bei der Überarbeitung der bestehenden die Sicherheitsaspekte als wesentliche Inhalte angesehen werden;
- zu bewirken, dass die gesamte Betriebsstruktur gemäß ihren Zuweisungen und Kompetenzen am Erreichen der Sicherheitsziele teilnimmt;
- zu bewirken, dass die Anlagen und Geräte, die Arbeitsplätze, die Arbeitsmethoden und die Organisationsaspekte so verwirklicht werden, dass sie die Gesundheit der Arbeitnehmer, die Firmengüter, Dritte und die Gemeinschaft, in der die Firma arbeitet, schützen;
- zu bewirken, dass ihre Tätigkeiten auch mit dem Ziel verwaltet werden, Unfälle, Verletzungen und Berufskrankheiten zu vermeiden und die Planung, die Führung und die Instandhaltung, einschließlich die Reinigungsarbeiten der Arbeitsplätze, Maschinen und Anlagen darauf ausgerichtet sind;
- alle Personen, die zur Umsetzung und zum konkreten Betrieb des Managementsystems für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz beitragen, gemäß ihrer Verantwortung und ihren Kompetenzen verantwortungsbewusst zu machen, zu schulen und zu informieren;
- zur ständigen Verbesserung des Managementsystems für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz und zur Verhütung;
- zur regelmäßigen Überprüfung der Politik und des umgesetzten Managementsystems;
- zur Festsetzung und zur innerbetrieblichen Verbreitung der Ziele für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und der entsprechenden Umsetzungsprogramme;
- zur ständigen Überwachung der Sicherheit am Arbeitsplatz durch Überprüfung des Erreichens der Ziele und der Systemfunktionalität;
- zur Bereitstellung der erforderlichen Human- und instrumentellen Ressourcen;
- zur Einbeziehung und Anhörung der Arbeitnehmer auch über ihre Verantwortlichen für die Sicherheit;
- zur Gewährleistung der betreffenden Verhütung und Schutz nicht nur gegenüber ihren Arbeitnehmern sondern auch gegenüber Dritten, die sich in den Firmenräumen aufhalten, seien es nun selbstständige Arbeiter, Lieferanten oder ähnliches oder Dritte, die keine jedwede Arbeitsbeziehung mit der Firma unterhalten.
Diese allgemeinen, in der Politik für Sicherheit, Gesundheit und Gefahrenverhütung angegebenen Grundsätze werden an alle Betroffenen, sowohl interne Arbeitnehmer als auch selbstständige Arbeiter, an Lieferanten oder andere externe Firmen, die auf irgendeine Weise mit der Unternehmenstätigkeit zusammenarbeiten, verbreitet.